Bei erfolgreicher Qualifikation Paraguays für die Fußball-Weltmeisterschaft gilt der morgige Freitag als gesetzlicher Feiertag. Heute Abend begegnen sich die Nationalelf der Albirroja und die Nationalmannschaft aus Ekuador. Gespielt wird im Stadion Defensores del Chaco in Asunción. Schon ein Unentschieden würde reichen, um die WM-Teilnahme der Nationalelf zu definieren. Somit wäre Paraguay nach 16 Jahren erneut für die WM qualifiziert.
Wie das Ministerium für Arbeit, Beschäftigung und soziale Sicherheit in einem öffentlichen Kommuniqué mitteilt, wird gemäß Artikel 4 des Gesetzes Nummer 7544 und im Falle der möglichen Qualifikation der paraguayischen Nationalmannschaft für die Fußball-Weltmeisterschaft, die Regierung den Freitag, den 5. September dieses Jahres, zum nationalen Feiertag erklären.
In diesem Zusammenhang wird daran erinnert, dass Feiertage gemäß Artikel 217 des Arbeitsgesetzbuches verpflichtende Ruhetage für Arbeitnehmer darstellen. Nichtsdestotrotz sind Arbeitgeber in jenen Unternehmen, deren Tätigkeitsart einen ununterbrochenen Betrieb erfordert, berechtigt, ihre Arbeitnehmer an diesem Tag zur Arbeit zu verpflichten, unter den folgenden Bedingungen:
Den Arbeitnehmern ist mitzuteilen, dass sie an diesem Tag ihre Arbeitsplätze aufsuchen und ihre Tätigkeiten wie gewohnt ausüben müssen.
Es ist sicherzustellen, dass die geleisteten Arbeitsstunden mit einem Zuschlag von 100 Prozent auf den regulären Stundenlohn eines Werktags vergütet werden, gemäß Artikel 234 des Arbeitsgesetzbuches.
Alle weiteren geltenden arbeitsrechtlichen Bestimmungen sind einzuhalten und zu gewährleisten.
Sollten sich Unternehmen hingegen dafür entscheiden, den Feiertag vollständig in Anspruch zu nehmen, so sind auch in diesem Fall die Arbeitnehmer darüber zu informieren, dass sie an diesem Tag nicht zur Arbeit erscheinen müssen.
Die Einhaltung dieser Bestimmungen ist für alle Arbeitgeber im Land verpflichtend, so das Kommuniqué. (https://www.presidencia.gov.py/)