Morgennachrichten von Radio ZP-30 am 27. Oktober 2025

Mades kündigt Schonzeit für Fischerei an. Das Ministerium für Umwelt und nachhaltige Entwicklung, Mades, hat die Schonzeit für die Fischerei 2025 – 2026 im gesamten Land festgelegt. Laut Resolution Nummer 523 Schrägstrich 2025 gilt die Schonzeit für Sport- und Gewerbefischerei sowie für den Transport und Verkauf von Produkten der Fischerei.

Wie Mades in seinen sozialen Medien mitteilt, ist die Fischschonzeit für die verschiedenen Gewässern unterschiedlich festgelegt. In Gewässern mit Brasilien dauert sie vom 2. November 2025 bis zum 31. Januar 2026 an; in Gewässern mit Argentinien bis zum 20. Dezember 2025. Auch in Bächen, Seen und Lagunen im Land geht die Schonzeit vom 2. November bis zum 20. Dezember dieses Jahres.

Wie die Zeitung ABC Color berichtet, hat die Schonzeit zum Ziel, die Fischarten während ihrer Fortpflanzungszeit zu schützen. Von der Bestimmung ist die Subsistenzfischerei ausgenommen. Sie darf ausschließlich mit Angel, Leine oder Rute vom Ufer aus und nur von Uferfischern mit gültiger Gewerbelizenz ausgeübt werden.

Die Nutzung von Booten sowie der Verkauf der gefangenen Produkte sind verboten.
Jeder Fischer darf höchstens fünf Kilogramm verschiedener Fischarten fangen; die Arten Surubí, Manguruyú, Dorado und Pacú sind davon ausgeschlossen.

Während der Schonzeit sind der Verkauf und der Transport von lebenden Ködern für die Sport- und Berufsfischerei verboten, mit Ausnahme des Exports von lebenden Zierfischen, der einer vorherigen technischen und wissenschaftlichen Genehmigung durch die Direktion für Fischerei und Aquakultur bedarf.

Ebenfalls ausgenommen ist die Fischerei aus Aquakulturproduktion. Während der Schonzeit dürfen gezüchtete Arten wie Tilapia, Karpfen, Boga, Pacú und Carimbatá sowie importierte Produkte mit den entsprechenden Genehmigungen vermarktet werden.

Sammel- und Handelsbetriebe wie Fischverkaufsstellen, Supermärkte, Restaurants und Esshäuser, die im Nationalen Fischerei- und Fischerregister eingetragen sind, müssen ab heute, dem 27. Oktober, bis zum 31. Oktober 2025 eine Bestandserklärung bei der Direktion für Fischerei und Aquakultur einreichen. Einzelne Zeitabschnitte für die Schonzeit in den unterschiedlichen Flüssen sind auf der Interseitseite von Mades zu finden. (https://www.mades.gov.py / ABC Color)


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