Zuletzt im Distrikt Loma Plata, diese Woche in Filadelfia, wie die General-Behörde für die Verwaltung von Kriegsmaterial bekanntgab. Im ZP-30 Morgenmagazin Matinal 610 erklärte der Unteroffizier Javier Chávez von der DIGEMABEL, was es für Zulassungen anzufertigen oder zu erneuern gibt. Laut einem neuen Gesetz vom vorigen Jahr wird, anders als vorher, nun eine individuelle Zulassung für den Besitz und das Mitführen einer Waffe ausgestellt. Bisher galt diese Zulassung nur für den Besitz einer Waffe, die jedoch zuhause bleiben muss. Für das Mitführen einer Waffe, zum Beispiel im Auto, brauchte es eine gesonderte Zulassung. Nun nicht mehr. Die neue individuelle Waffen-Zulassung bescheinige den Besitz einer bestimmten Waffe und auch das Mitführen, wenn man unterwegs ist, so der DIGEMABEL-Sprecher. Das bedeutet, mitführen, aber das in ungeladenem Zustand und sicher verstaut. – Gedacht für die Sport- oder Hobbyjagd, und für Umzugszwecke, – den Transport von einem Ort zum Anderen.
Mit dem Tragen einer Waffe verhält es sich jedoch anders. «Das bedeutet, am Leib tragen», erläuterte der Unteroffizier. Diese Art des Tragens einer Waffe regelt die Polizei. Die Zulassung dafür bekommt nicht jeder, weil sie die Benutzung der Waffe zu jedem Moment einschließt, zum Beispiel bei privatem Wachpersonal, oder Leibwächtern, die im Notfall zur Waffe greifen müssen.
Wer privat eine Waffe besitzen möchte, bekommt dafür eine Zulassung bis zu einer bestimmten Kaliber-Größe. Denn bestimmte Waffen, die als Kriegswaffen gelten, dürfen von Privat nicht genutzt werden. Luftgewehre gelten nicht als Schusswaffe, sondern sind in einer Kategorie angesiedelt, wo es keine formelle Zulassung braucht. Ab dem Kaliber 9 Milimeter braucht es eine Zulassung. Das Gesetz sei da sehr klar, stellte Chávez fest.
Was braucht es, um eine Waffenzulassung oder -Karte zu erwerben? Wer schon eine Zulassung hat, bringt lediglich seinen Personalausweis mit und zahlt die Summe von zwei Tagelöhnen; das sind rund 215.000 Gs.. Wer erstmals eine Zulassung beantragen möchte, muss volljährig sein und einen Schiesskurs absolvieren. – bei der DIGEMABEL in Asunción, oder in einem der zugelassenen Waffengeschäfte. Außerdem sind eine Reihe von persönlichen Unterlagen vorzulegen: eine beglaubigte Kopie des Personalausweises, jeweils ein polizeiliches und gerichtliches Führungszeugnis, – in Spanisch „de antecedentes policiales“ und „de antecedentes judiciales“. Außerdem eine Meldebescheinigung, – das sogenannte „Certificado de Vida y Residencia“ und eine Bescheinigung über ein angemeldetes Unternehmen mit Steuernummer oder Einkommensbescheinigung. Ausländer müssen zudem ein Führungszeugnis der internationalen Kriminalpolizei, INTERPOL, vorlegen, das in Asunción ausgestellt wird. Der DIGEMABEL-Funktionär betonte, beim Besitz und Mitführen einer Waffe brauche es für jedes Gewehr einen eigenen Waffenschein.
Die Behörde hat im Zuge der Anpassung an die neuen gesetzlichen Vorschriften auch ihren Namen leicht verändert. Aus der DIMABEL ist die Generaldirektion für die Verwaltung von Kriegsmaterial, DIGEMABEL geworden. In Filadelfia werden die Waffenzulassungen in dieser Woche täglich ausgestellt. Von 7:00 bis 17:00 Uhr beim Rathaus. (ZP-30/DIGEMABEL/Municipalidad de Filadelfia)