Neues elektronisches Dokument für Import und Export seit 2026 in Kraft. Die staatliche Behörde für Steuereinnahmen, DNIT hat zu Beginn des Jahres 2026 die digitale Zollanmeldung, DAD, eingeführt. Dabei handelt es sich um ein elektronisches Dokument, das künftig verpflichtend für Import- und Exportvorgänge zu verwenden ist. Grundlage hierfür ist die allgemeine Resolution DNIT Nr. 40/2025, die seit Januar dieses Jahres in Kraft ist. Hierüber berichtet Última Hora.
Mit der Einführung der digitalen Zollanmeldung entfällt die bisherige Pflicht zur Nutzung vorgedruckter Sicherheitsformulare als Voraussetzung für die Zollabfertigung. Außerdem gilt die digitale Anmeldung als zentrales Dokument, da sie sämtliche relevanten Informationen zu den Handelsgeschäften enthält, darunter Warenart, Beschreibung, Anzahl der Packstücke, Gewicht, Zolltarifklassifizierung, Warenwert, erforderliche Genehmigungen sowie Daten der Importeure und Exporteure.
Die Ausstellung der DAD ist unerlässlich für die Einhaltung der Zollvorschriften, die Abwicklung der Steuerveranlagung sowie die Freigabe der Waren. Nach Angaben der DNIT orientiert sich Paraguay damit an internationalen bewährten Verfahren der papierlosen Zollverwaltung. Sie ermöglicht eine deutliche Reduzierung von Bearbeitungszeiten, Betriebskosten und administrativem Aufwand. Zudem unterstreicht die Maßnahme die strategische Ausrichtung des Landes für die digitale Transformation des Zollsystems und ergänzt weitere Reformen zur Vereinfachung des Außenhandels. (Última Hora)
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