In Zusammenhang mit einem Fall aus der vorigen Woche erklärte der Sprecher der Nationalpolizei in der Hauptdienststelle des Departaments Boquerón, José González, der ZP-30-Redaktion, was es zu beachten gilt, wenn man im Straßenverkehr unterwegs ist und Fleisch dabeihat: Er betonte, dass für jeglichen Transport von Fleisch, die Tiergesundheitsbehörde, SENACSA, die zuständige Instanz ist, die die Erlaubnis dafür erteilt oder verwehrt. Bevor eine bedeutende Menge Fleisch von A nach B transportiert wird, ist also von SENACSA eine Genehmigung einzuholen, oder zumindest eine Nachfrage bei der Behörde wichtig.
In jedem Fall muss bei einem Transport von Fleisch klar ersichtlich sein, wer der Eigentümer ist oder war, woher das Fleisch kommt und wohin es geht. Daher ist ein Beleg wichtig, auf dem sich Herkunft, Besitz und Einkauf identifizieren lassen. – Zum Beispiel, bei gekauftem Fleisch, dass das Preisetikett und die Beschreibung des Verkäufers drauf sind, und dass gegebenenfalls der Käufer eine Quittung über den Kauf vorweisen kann. Um Viehdiebstahl und illegale Schlachtung auszuschließen, ist es notwendig, dass jemand, der Fleisch mit sich führt, erklären kann, aus welchem Viehbestand das Fleisch ist und zu welchem Zweck es wo hingebracht wird.
In jedem Fall ist darauf zu achten, Fleisch immer kühl zu lagern. In keinem Fall dürfe unpassend gelagertes Fleisch die Gesundheit der Beteiligten gefährden, betonte der Polizeisprecher. Er riet, auf Reisen darauf zu verzichten, große Mengen Fleisch mitzunehmen, denn bei einer größeren Menge liegt schnell der Verdacht auf Wilderei, illegaler Jagd, Fleisch- oder Viehdiebstahl in der Luft. Sollte man in einer Verkehrskontrolle wegen verdächtigen Fleischtransportes Schwierigkeiten bekommen, geht die Sache in der Regel zur Staatsanwaltschaft. Die entscheidet, was dann weiter geschieht: ob vorübergehende Haft angesagt ist oder ein Gerichtsprozess eingeleitet wird. In Neuland hatte die Polizei in der vorigen Woche ein Fahrzeug angehalten und dort 300 Kg. Fleisch vorgefunden, dessen Ursprung und Zweck zunächst unklar waren. Die Person am Steuer wurde vorübergehend festgenommen, bis die geforderten Unterlagen auftauchten und sie entlasteten. (ZP-30)